Was vor einem Förderantrag vorliegen muss
Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026 · Autor: Redaktion Digitalisierung macht erfolgreich
Kurz gesagt
Vor dem Antrag brauchen Sie eine Beschreibung des Vorhabens, ein Angebot, einen Zeitplan und den Nachweis, dass Sie noch nicht begonnen haben. Der Antrag kommt immer vor dem Start – wer vorher bestellt, verliert die Förderung.
Die vier Unterlagen
- Vorhabenbeschreibung. Was soll sich ändern, für wen, mit welchem Ziel. Zwei Seiten genügen meist, aber sie müssen den Nutzen benennen.
- Angebot. Konkret, mit Positionen – kein Richtwert.
- Zeitplan. Beginn, Meilensteine, Abschluss.
- Nachweis des Nichtbeginns. Keine Bestellung, keine Anzahlung, kein Vertrag vor dem Bescheid.
Der häufigste Fehler
Bestellen und dann fördern lassen. Fast alle Programme verlangen den Antrag vor Projektbeginn; eine bereits beauftragte Leistung fällt heraus. Wenn es eilt, gibt es dafür in vielen Programmen einen vorzeitigen Beginn – aber nur auf Antrag und nur schriftlich.
Was wir beitragen und was nicht
Wir liefern das Angebot und die technische Beschreibung in der Form, die ein Antrag braucht. Welche Programme für Sie offen sind, wie viel Förderung möglich ist und welche Fristen gelten, steht im Förderabschnitt dieser Seite mit Stand und Quelle – und wird vor jedem Antrag erneut geprüft.
Eine Zusage ist es nie
Bewilligt wird nicht, weil ein Antrag vollständig ist. Planen Sie das Vorhaben so, dass es sich auch ohne Förderung rechnet – dann ist die Förderung ein Vorteil und keine Bedingung.
Was Sie jetzt tun können
Halten Sie Ihr Vorhaben in zehn Sätzen fest: Ausgangslage, Ziel, Nutzen. Mit diesem Text und einem Angebot ist der Antrag überwiegend geschrieben.