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Was vor einem Förderantrag vorliegen muss

Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026 · Autor: Redaktion Digitalisierung macht erfolgreich

Kurz gesagt

Vor dem Antrag brauchen Sie eine Beschreibung des Vorhabens, ein Angebot, einen Zeitplan und den Nachweis, dass Sie noch nicht begonnen haben. Der Antrag kommt immer vor dem Start – wer vorher bestellt, verliert die Förderung.

Die vier Unterlagen

  1. Vorhabenbeschreibung. Was soll sich ändern, für wen, mit welchem Ziel. Zwei Seiten genügen meist, aber sie müssen den Nutzen benennen.
  2. Angebot. Konkret, mit Positionen – kein Richtwert.
  3. Zeitplan. Beginn, Meilensteine, Abschluss.
  4. Nachweis des Nichtbeginns. Keine Bestellung, keine Anzahlung, kein Vertrag vor dem Bescheid.

Der häufigste Fehler

Bestellen und dann fördern lassen. Fast alle Programme verlangen den Antrag vor Projektbeginn; eine bereits beauftragte Leistung fällt heraus. Wenn es eilt, gibt es dafür in vielen Programmen einen vorzeitigen Beginn – aber nur auf Antrag und nur schriftlich.

Was wir beitragen und was nicht

Wir liefern das Angebot und die technische Beschreibung in der Form, die ein Antrag braucht. Welche Programme für Sie offen sind, wie viel Förderung möglich ist und welche Fristen gelten, steht im Förderabschnitt dieser Seite mit Stand und Quelle – und wird vor jedem Antrag erneut geprüft.

Eine Zusage ist es nie

Bewilligt wird nicht, weil ein Antrag vollständig ist. Planen Sie das Vorhaben so, dass es sich auch ohne Förderung rechnet – dann ist die Förderung ein Vorteil und keine Bedingung.

Was Sie jetzt tun können

Halten Sie Ihr Vorhaben in zehn Sätzen fest: Ausgangslage, Ziel, Nutzen. Mit diesem Text und einem Angebot ist der Antrag überwiegend geschrieben.

Häufige Fragen

Dürfen wir vor dem Bescheid planen?
Planen und Angebote einholen ja, beauftragen nein. Die Grenze ist die verbindliche Bestellung.
Wie lange dauert ein Bescheid?
Das hängt am Programm und an der Antragslage. Verlässlich ist nur: Der Zeitplan beginnt nach dem Bescheid, nicht davor.

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